Neues Jahr – neue Chancen: Seit dem 1. Januar 2019 gilt das neue Qualifizierungschancengesetz

Das neue Gesetz bietet Ihnen als Unternehmen in Zeiten von Fachkräftesicherung und digitalem Wandel Unterstützung in Form von finanzieller Förderung bei der beruflichen Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter.

Wir kennen es - gerade im Mittelstand ist es meist organisatorisch schwierig, Weiterbildungen bei laufendem Tagesgeschäft zu realisieren. Dennoch ist für Ihren Geschäftserfolg qualifiziertes Personal die beste Investition.

Mitarbeiter, die sich ihren Arbeitsaufgaben und Anforderungen gewachsen fühlen, sind das beste Fundament jeder Firma und arbeiten motivierter, effektiver und zuverlässiger als Mitarbeiter, welche sich überfordert fühlen.

Nutzen auch Sie das neue Qualifizierungschancengesetz für die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auf unserer Website finden Sie alle aktuellen Weiterbildungen und Seminare.

Ein wichtiger Hinweis:

Die finanzielle Förderung orientiert sich an den Unternehmensgrößen. Bei der Einordnung Ihres Unternehmens ist zu beachten, dass Teilzeitkräfte nur anteilig als Mitarbeiter bewertet werden, z. B. bei 20 Stunden anteilig mit 0,5 oder bei 30 Stunden mit 0,75. So kann es sein, dass Sie mit 14 Angestellten dennoch ein Kleinstunternehmen sind und damit eine 100% ige Förderung der Weiterbildungskosten möglich ist.

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