Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Nach der gültigen Unfallverhütungsvorschrift müssen Handwerker und Monteure für die Arbeit an elektrischen Betriebsmitteln und Installationen die Qualifizierung zur Elektrofachkraft besitzen. Dafür sieht die Handwerks- ordnung vor, "artfremde" Tätigkeiten von einer „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ durchführen zu lassen, sofern diese mit der eigentlichen beruflichen Tätigkeit in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

In der Praxis bedeutet dies, dass z.B. Hausmeister Steckdosen und Lichtstromkreise installieren, elektrische Betriebsmittel anschließen und instand setzen oder Mitarbeiter von Netzgesellschaften  an  Zählerplätzen arbeiten und den Wechsel von Zählern durchführen dürfen. Oder dass Fensterbauer elektrische Sonnenschutzsysteme anschließen und Küchenbauer  Elektrogeräte installieren dürfen, um nur einige Beispiele zu nennen.

Unsere zweiwöchige Weiterbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (nach DGUV 303-001) vermittelt  Ihren Mitarbeitern alles über Elektrotechnik, was sie bei der Montage, Inbetriebnahme und Wartung elektrischer Anlagen in ihrem Berufsfeld benötigen.

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten  (11.06.2018 - 22.06.2018)

Kontakt

Witt Schulungzentrum GmbH E-Mail | Rückruf-Service
| 03744 273-0