Wissen für angehende und ausgebildete Elektrofachkräfte

Elektrofachkraft Jahresschulung

Möchten Sie sich Ihr Geld für die Beauftragung von Elektrofachbetrieben oder externen Elektrofachkräften sparen? Dass können Sie, wenn es sich um regelmäßige, im Rahmen der eigentlichen Tätigkeiten Ihrer Mitarbeiter immer wiederkehrende Elektroarbeiten, wie z. B. die Installation von Elektrogeräten oder um Wartungsarbeiten an elektrotechnischen Anlagen, handelt.


Wenn Sie sog. "artfremde" Tätigkeiten von Ihren Mitarbeitern durchführen lassen möchten, dürfen sie das nach der gültigen Unfallverhütungsvorschrift nur, wenn sie die Ausbildung als „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" besitzen.

Nicht-Elektriker dürfen damit die Arbeiten durchführen, wenn sie diesen 2-wöchigen Elektrofachkraft-Lehrgang erfolgreich belegt haben, die ursprüngliche Tätigkeit immer wiederkehrend ist und in technischem oder wirtschaftlichem Zusammenhang mit den festgelegten Tätigkeiten stehen.

Die nächste Weiterbildung findet in unserem Schulungszentrum in Auerbach vom 26.08.2019 - 06.09.2019 statt.
Da ausgebildete Elektrofachkräfte eine hohe Verantwortung hinischtlich der Elektrosicherheit in Ihrem Unternehmen tragen, bedarf es einer regelmäßigen Unterweisung zum Erhalt der Fachkunde gemäß ArbSchG und DIN VDE 1000-10 und DGUV-Vorschrift 1.

Unsere Jahresschulung für Elektrofachkräfte vermittelt das für die Elektrofachkraft notwendige Expertenwissen, systematisch aufgefrischt und um aktuelle Themen ergänzt. 

Der nächste Lehrgang findet am 12.09.2019 im Schulungszentrum in Auerbach statt.

Kontakt

Witt Schulungzentrum GmbH E-Mail | Rückruf-Service
| 03744 273-0