Bildungsprämie: Es gelten neue Förderkonditionen

Förderung Bildungsprämie

Größerer Einsatzbereich, keine Altersgrenze, jährliche Förderung: Dank neuer Förderkonditionen für das Bundesprogramm Bildungsprämie erhalten ab dem 1. Juli 2017 noch mehr Menschen die Chance auf finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen.

Erfolg im Beruf setzt eine gute Ausbildung voraus – aber auch die Bereitschaft, sich ein Leben lang weiterzubilden. Mit dem Bundesprogramm Bildungsprämie unterstützt das Bundesbildungs- ministerium Menschen auf ihrem Bildungs- und Aufstiegsweg.

Auch das Witt Schulungszentrum nimmt Prämiengutscheine an. Interessant für Berufseinsteiger und ältere Menschen: Seit dem 1. Juli 2017 gibt es keine Altersbegrenzung mehr für den Erhalt eines Prämiengutscheins der Bildungsprämie. Damit öffnet sich die Bildungsprämie für Erwerbs-tätige unter 25 Jahren sowie für Altersrentner und Pensionäre, die nach dem sogenannten „Flexirentengesetz“ einen flexiblen Einstieg in die Rente wählen. Ausschlaggebend sind allein der Erwerbsstatus (mindestens 15 Stunden pro Woche) und das zu versteuernde Einkommen (nicht mehr als 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).

Wer sich weiterbilden möchte, kann jetzt jedes Jahr die Bildungsprämie erhalten. Bisher war dies nur alle zwei Jahre möglich.

Die Prämie fördert individuelle berufsbezogene Weiterbildungen unabhängig vom Arbeitgeber, um Menschen dabei zu helfen, ihre beruflichen Ziele zu verwirklichen. Die Förderung beträgt 50 Prozent der Veranstaltungskosten. Sie ist auf maximal 500 Euro begrenzt. Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert.

Mehr Informationen zur Bildungsprämie und zu den Neuerungen:

Internet: www.bildungspraemie.info
Kostenfreie Hotline: 0800 26 23 000
E-Mail: buergerservice(at)bmbf.bund.de

Kontakt

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