Advent, Advent ein Lichtlein brennt...

Brandschutz am Arbeitsplatz

Die Vorweihnachtszeit ist für Viele die schönste Zeit des Jahres. Häufig sorgen Mitarbeiter auch an ihrem Arbeitsplatz für weihnachtliche Stimmung: Stollen, Vanillekipferl und Co., versüßen den Arbeitstag.  An der einen oder anderen Stelle darf auch die Dekoration nicht zu kurz kommen. Nicht selten werden Räucherhäuser und Kerzen aufgebaut um den dunklen Tagen zu begegnen. So schön diese Gemütlichkeit auch ist, sie birgt Risiken: eine umgefallene Kerze kann im Büro schnell zu einem großen Feuer führen. Aussagen wie „Bei uns hat es noch nie gebrannt!“ sollte man als glücklichen Umstand verstehen, aber Brände und ihre Auswirkungen können für Unternehmen existenzbedrohend sein.

Der Brandschutz ist sowohl eine gesetzliche Forderung, als auch eine Verordnung des gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzes. Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist daher heute für viele Unternehmen vorgeschrieben. Bilden Sie mit uns Ihren Brandschutzbeauftragten aus! Wir informieren Sie gerne.

Brandschutzbeauftragter (Vollzeit, 19.03.2018 - 28.03.2018)

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