Seminar Arbeitszeiterfassung für kleine und mittlere Unternehmen
Umsetzung § 3 Arbeitsschutzgesetz mit Microsoft Excel
Mit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.09.2022 und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, ein verlässliches System zur Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeit seiner Beschäftigten bereitzustellen.
Dieser Beschluss stellt vor allem für kleine und mittlere Unternehmen eine zusätzliche Herausforderung in finanzieller wie auch organisatorischer Hinsicht dar. In diesem Seminar wird aufgezeigt, wie mit einfachen, bereits zur Verfügung stehenden Mitteln dieser Beschluss ohne zusätzliche
Investitionen umgesetzt werden kann. Lernen Sie, wie Sie zuverlässig und schnell mit Excel Arbeitszeiten aufzeichnen, eigene Vorlagen für unterschiedliche Anwendungsfälle konfigurieren und entsprechende Tools nutzen können.
Inhalte
Theorieteil
- Warum ist die Arbeitszeiterfassung vorzunehmen?
- Was muss durch die Arbeitnehmer erfasst werden?
- Was ist hinsichtlich des Datenschutzes (DSGVO) zu beachten?
- Welche Aufbewahrungspflichten gibt es für die Arbeitszeitnachweise?
Praxisteil
- Wo sind geeignete Vorlagen im Internet zu finden und worauf sollte geachtet werden?
- Welche wichtigen Funktionen stellt MS Excel zur Arbeitszeitberechnung bereit?
- Erstellung eigener Vorlagen mit MS Excel zur Arbeitszeiterfassung
- Wie kann mit MS Excel der Datenschutz gewährleistet werden?
Details
Umfang: | Vollzeit, 8 Kurseinheiten à 45 min. |
---|---|
Ihr Dozent: | Thomas Floß, Trainer im Bereich EDV und Internet, Fachinformatiker, Personalkaufmann, Spezialist Microsoft Office-Anwendungen, Webdesigner, Externer Datenschutzbeauftragter |
Inklusivleistungen: |
|
Termin und Ort
Ort: |
WITT Schulungszentrum Stauffenbergstraße 19, Auerbach |
---|---|
Termin: | , 08:30 - 15:15 Uhr |
Preis
Teilnahmegebühr: | 320,00 EUR zzgl. 19% MwSt. |
---|
Anfrage
Sie wünschen eine Beratung für eine individuelle Firmenschulung?