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Marcel Biegerl

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Schulung
Beauftragte Person für Gefahrgut

Aktuelle Gefahrgutvorschriften gemäß §9 OWiG i.V. m. Kapitel 1.3 ADR

BPG
Foto: 123rf

In dieser Schulung werden die aktuellen Gefahrgutvorschriften (GGVSEB, GGAV, GbV), die Inhalte der Rahmenverordnung und der Anhänge A und B des ADR sowie Ausnahmen und Befreiungen behandelt. Dafür werden die aufgabenbezogenen Zuständigkeiten bei der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und der Umgang mit den gesetzlichen Bestimmungen dargestellt. Mit dem Besuch dieser Schulung erfüllen Sie die rechtlichen Anforderungen zur regelmäßigen Aktualisierung der Handhabungsvorschriften und Sicherheitsanweisungen beim Umgang mit gefährlichen Gütern. Laut ADR muss jede mit Gefahrgut tätige Person entsprechend ihren beauftragten Verantwortlichkeiten und ihrer festgelegten Funktion eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR erhalten haben.

Inhalte

Aufbau GGVSEB und ADR sowie Systematik der Anlagen A und B des ADR

Durchführungsrichtlinie RSEB

Gefahrgutausnahmeverordnung und multilaterale Sondervereinbarungen

begrenzte und freigestellte Mengen

Klassifizierung

zugelassene Verpackungen

Kennzeichnung und Bezettelung von Versandstücken und Fahrzeugen/Beförderungseinheiten

Begleitpapiere

mitzuführende bzw. zu kontrollierende Ausrüstung

Maßnahmen nach Unfällen/Zwischenfällen

Zielgruppe: Gefahrgutbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Beauftragte und sonstige verantwortliche Personen, Disponenten, Lagerleiter und Fuhrparkleiter, Unternehmer des gewerblichen Güterverkehrs, Hersteller, Händler und Versender gefährlicher Güter sowie Vertreter von Behörden

Umfang: 8 Kurseinheiten á 45 Minuten

Ihre Dozentin / Ihr Dozent

Burkhardt Oelmann
Fachkraft für Arbeitssicherheit Sach- und Fachkundiger Ladungssicherung/PSAgA

Preis

Teilnahmegebühr: 380,00 EUR, zzgl. 19% MwSt.

Termin

27.09.2023, 08:30 - 15:15 Uhr Auerbach Vollzeit Seminar buchen
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