Schulung
Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
Sachkunde gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016
Foto: 123rf
Gewerblich genutzte Leitern und Tritte müssen jährlich auf ihre Funktionssicherheit hin überprüft werden. Der Unternehmer ist für den einwandfreien Zustand der Arbeitsmittel verantwortlich. Das regelt die Betriebssicherheitsverordnung, kurz BetrSichV. Auch das Arbeitsschutzgesetz sowie die DGUV Informationen 208-016 und 201-011 beschreiben Umfang und Ablauf der Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten. Die Prüfung erfolgt durch eine „Befähigte Person“. In unserem Lehrgang erwerben Sie alle notwendigen theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten, um als Befähigte Person die Überprüfung von Leitern und Tritten vornehmen zu können. Als Voraussetzung für diese Tätigkeit müssen Sie eine handwerkliche Berufsausbildung oder vergleichbare Kenntnisse besitzen.
Inhalte
Rechtliche Grundlagen
Befähigte Person: Aufgaben, Rechte und Pflichten, Haftung
Übersicht über Leitern und Tritte und deren Einsatzmöglichkeiten
Berufsbegleitende Qualifizierungen, Seminare, Firmenschulungen und Inhouse-Kurse in Sachsen, Thüringen und Bayern.
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