Nach DIN EN 15635 und DGUV Informationen 208-043 müssen ortsfeste Regalsysteme aus Stahl regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit und Sicherheit überprüft werden. Das betrifft Palettenregale, Fachbodenregale, Mehrgeschossanlagen und Kragarmregale ebenso wie manuell verfahrbare Regale. Diese Prüfung ist einmal im Jahr, also spätestens alle 12 Monate, verpflichtend. Mit der Durchführung der Sichtprüfung der Regale und Lagereinrichtungen wird eine „Befähigte Person“ beauftragt, die durch ihre Berufsausbildung oder Berufserfahrung über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von Regalanlagen verfügt. Mit unserem Lehrgang vermitteln wir Ihnen die notwendigen Fachkenntnisse, sodass Sie auf der sicheren Seite sind und die Berechtigung zur Regalprüfung besitzen.
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