Berufliche Weiterbildung steuerlich absetzen

Nicht zuletzt können Sie die Kosten für eine berufliche Weiterbildung auch steuerlich geltend machen.

So z. B. in Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung als Werbungskosten. Voraussetzung dafür ist, dass
Sie eine abgeschlossene Erstausbildung besitzen und eine Weiterbildung mit Bezug zu ihrem aktuellem Beruf
wählen, um Ihre berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten, anzupassen oder zu erweitern und dadurch langfristig
beruflich aufsteigen wollen.
Firmen, die die Kosten der Weiterbildung für ihre Mitarbeiter übernehmen, können diese als betriebliche Ausgabe
von der Steuer absetzen.

Für mehr Informationen  wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt oder Ihren Steuerberater.