Förderprogramm „Berufliche Weiterbildung Sachsen“

Zur Richtlinie Berufliche Bildung vom 28. Februar 2022 (SächsABl. S. 433) wurden mit der Richtlinie vom 19. Oktober 2023 (SächsABl. S. 1436) Änderungen veröffentlicht.

Ein wichtiger Zweck der Zuwendung von Fördermitteln über diese Richtlinie ist, neben der Stärkung der Ausbildung in Sachsen, Anreize zu schaffen, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. (Teil B Punkt VI. der Richtlinie)

Wie bei der vorherigen Förderung über den Weiterbildungsscheck sind auch über die neue Richtlinie sowohl Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung als auch Vorhaben der individuellen berufsbezogenen Weiterbildung förderbar. https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19567-Richtlinie-Berufliche-Bildung#gbstBromVI

Maßgeblich für die Förderung der individuellen Weiterbildung ist neben dem Hauptwohnsitz in Sachsen ein bestehendes Arbeitsverhältnis und ein festgesetztes maximales monatliches Bruttoeinkommen.

Für die Förderung der betrieblichen Weiterbildung gilt eine Größe des Unternehmens mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen von bis zu 500 Mitarbeitern.

Die Gesamtausgaben für die Weiterbildung müssen mindestens 700 € betragen. Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 %.

Hier finden Sie Antworten auf viele Fragen sowie mehr Informationen zur individuellen berufsbezogenen Weiterbildung und Informationen zur betrieblichen Weiterbildung. Über diese Seiten gelangt man jeweils auch zur elektronischen Antragstellung.