Schulung
Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten

Sachkunde gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016

Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
Foto: 123rf

Gewerblich genutzte Leitern und Tritte müssen jährlich auf ihre Funktionssicherheit hin überprüft werden. Der Unternehmer ist für den einwandfreien Zustand der Arbeitsmittel verantwortlich. Das regelt die Betriebssicherheitsverordnung, kurz BetrSichV. Auch das Arbeitsschutzgesetz sowie die DGUV Informationen 208-016 und 201-011 beschreiben Umfang und Ablauf der Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten. Die Prüfung erfolgt durch eine „Befähigte Person“. In unserem Lehrgang erwerben Sie alle notwendigen theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten, um als Befähigte Person die Überprüfung von Leitern und Tritten vornehmen zu können. Als Voraussetzung für diese Tätigkeit müssen Sie eine handwerkliche Berufsausbildung oder vergleichbare Kenntnisse besitzen.

Inhalte

Rechtliche Grundlagen

Befähigte Person: Aufgaben, Rechte und Pflichten, Haftung

Übersicht über Leitern und Tritte und deren Einsatzmöglichkeiten

Aufbau und Konstruktionen von Leitern und Tritten

Wartung, Prüfung und Dokumentation

Umfang: 8 Kurseinheiten á 45 Minuten

Inklusivleistungen

  • Pausenversorgung
    Getränke, Snacks, Mittagessen
  • Zertifikat gem. DGUV 208-016

Ihre Dozentin / Ihr Dozent

Uwe Krys
Sicherheitsingenieur

Preis

Teilnahmegebühr: 370,00 EUR, zzgl. 19% MwSt.

Termin

22.05.2024, 08:30 - 15:15 Uhr Auerbach Vollzeit Seminar buchen
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