Fördermöglichkeiten für Firmen und Beschäftigte

Für die Finanzierung beruflicher Qualifizierung gibt es verschiedene Förderprogramme zur Unterstützung - ob über die Bundesagentur für Arbeit, den Europäischen Sozialfonds, den Freistaat Sachsen oder den Bund. Nutzen Sie diese Möglichkeiten für Ihre Firmenschulung oder persönliche berufliche Qualifizierung!

Parallel zur Entwicklung eines passenden Qualifizierungsangebots unterstützen wir Sie auch bei der Suche nach einem geeigneten Förderprogramm, begleiten Sie bei der Antragstellung und vermitteln Ihnen bei Bedarf Kontakt zu den jeweiligen Beratungsstellen. Wir möchten Sie an dieser Stelle schon jetzt auf die häufig längere Vorlaufzeit hinweisen, die für die Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln vor dem Beginn der Weiterbildung erforderlich ist!

Unterstützung bei der Suche nach dem passenden Angebot und den individuellen Fördermöglichkeiten erhalten Sie unter der Tel. 03744 273-0. 
Alle Angaben ohne Gewähr!


Am 19. Oktober 2023 wurden Änderungen zur seit Februar 2022 bestehenden Richtlinie Berufliche Bildung vom Sächsischen Staatsministrium unter der Überschrift "Förderung der Beruflichen Bildung: erfolgreich und zukunftssicher" veröffentlicht. Dieses Programm löst die vormalige Förderung über den Weiterbildungsscheck (individuell und betrieblich) ab.


Kleine und mittlere Unternehmen können im Rahmen der Investitionsförderung „Digital jetzt“ des Bundeswirtschaftsministeriums auch von einem Zuschuss zur Qualifizierung ihrer Mitarbeiter für die digitale Transformation profitieren.


Seit 1. April 2024 wurden die Konditionen für die Beschäftigtenförderung der Agentur für Arbeit vereinfacht. Sowohl bei der individuellen Förderung Ihrer Mitarbeiter als auch von mehreren Beschäftigten über einen Sammelantrag soll so mehr Transparenz und Verlässlichkeit geschaffen werden. 


Neben den schon bekannten Zuschüssen zum Arbeitsentgelt und der Übernahme von Weiterbildungskosten, gibt es nun auch die Möglichkeit, für Beschäftigte ein sogenanntes Qualifizierungsgeld zu erhalten.


Die Kosten für eine berufliche Weiterbildung können Sie z. B. bei Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung als
Werbungskosten oder als Unternehmen im Rahmen der Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.