Beschäftigtenqualifizierung durch die Agentur für Arbeit
Kern der Förderung von beruflichen Qualifizierungen durch die Agentur für Arbeit ist, Arbeitnehmer*innen und Unternehmen für die Anforderungen des sich wandelnden Arbeitsmarktes zu stärken. Hierfür hat der Gesetzgeber die Bedingungen gegenüber vorherigen Förderprogrammen deutlich verbessert, sodass mehr Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit erhalten, sich weiterzubilden. Die Unternehmen profitieren von Zuschüssen zu den Lehrgangskosten mit bis zu 100 % Kostenerstattung wie auch von Zuschüssen zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung. Hier sind je nach Betriebsgröße und bei abschlussorientierten Weiterbildungen auch bis zu 100 % der Kosten erstattungsfähig.
Über die konkreten Fördermöglichkeiten berät der Arbeitgeberservice Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.
Weitere Informationen auch zur Kontaktaufnahme erhalten Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung
Hier zur Veranschaulichung eine auf den Seiten der Agentur für Arbeit veröffentlichte Übersicht zu den aktuellen Fördermöglichkeiten:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat unter folgenden Link einen Erklärfilm zur Qualifizierungsoffensive und den inhaltlichen Bausteinen des Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung veröffentlicht: