Seit 1. Januar 2021 ist das Beschäftigungssicherungsgesetz (BeschSiG) in Kraft. Durch das Gesetz soll ein Anreiz geschaffen werden, Phasen der Kurzarbeit stärker für die Qualifizierung der Mitarbeiter zu nutzen. So können Arbeitgeber auch über 2021 hinaus die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer, die sich während der Kurzarbeit weiterbilden, erstattet bekommen sowie - je nach Betriebsgröße - anteilig Lehrgangskosten.

Seit 1. Januar 2019 ist es in Kraft, das Qualifizierungschancengesetz. Kernelement des Gesetzes ist die Förderung von beruflichen Qualifizierungen, um Arbeitnehmer*innen und Unternehmen für die Anforderungen des sich wandelnden Arbeitsmarktes im Zuge der Digitalisierung zu stärken.