Weiterbildungsscheck - Verfahren wurde vereinfacht
Das Förderverfahren für den Weiterbildungsscheck betrieblich und individuell in Sachsen ist seit dem 02. August 2018 einfacher denn je.
Zum einen beeinflusst die Vereinfachung die Antragsstellung: Sofern die Gesamtkosten der Weiterbildungsmaßnahme 2.600 € (ohne MwSt.) nicht übersteigen, müssen Antragsteller nur noch 1 Angebot bei der SAB (Sächsischen Aufbaubank) einreichen. Das Einholen von zwei weiteren Vergleichsangeboten entfällt in diesem Fall.
Zum anderen wurde auch das Abrechnungsverfahren des Weiterbildungsschecks verändert. Der Zuschuss der förderfähigen Kosten einer Weiterbildungsmaßnahme wird nun in Form von Pauschalen gezahlt. Dadurch entfällt die Vorlage von Rechnungen und Kontoauszügen künftig. Um die bewilligte Förderung von der SAB erhalten zu können, muss ein Nachweis erbracht werden, dass man an der Weiterbildung im geplanten und bewilligten Umfang teilgenommen hat.
Weitere Details zum neuen Förderverfahren finden Sie auf der Website der SAB.