Schulung Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten

Sachkunde gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016

Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
Foto: 123rf

Gewerblich genutzte Leitern und Tritte müssen jährlich auf ihre Funktionssicherheit hin überprüft werden. Der Unternehmer ist für den einwandfreien Zustand der Arbeitsmittel verantwortlich. Das regelt die Betriebssicherheitsverordnung, kurz BetrSichV. Auch das Arbeitsschutzgesetz sowie die DGUV Informationen 208-016 und 201-011 beschreiben Umfang und Ablauf der Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten. Die Prüfung erfolgt durch eine „Befähigte Person“. In unserem Lehrgang erwerben Sie alle notwendigen theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten, um als Befähigte Person die Überprüfung von Leitern und Tritten vornehmen zu können. Als Voraussetzung für diese Tätigkeit müssen Sie eine handwerkliche Berufsausbildung oder vergleichbare Kenntnisse besitzen.

Inhalte

Rechtliche Grundlagen
Befähigte Person: Aufgaben, Rechte und Pflichten, Haftung
Übersicht über Leitern und Tritte und deren Einsatzmöglichkeiten
Aufbau und Konstruktionen von Leitern und Tritten
Wartung, Prüfung und Dokumentation

Details

Umfang: Vollzeit, 8 Kurseinheiten à 45 min.
Ihr Dozent: Uwe Krys, Sicherheitsingenieur
Inklusivleistungen:
  • Zertifikat gem. DGUV 208-016
  • Ausstellung/Eintrag Sicherheitspass

Termin und Ort

Ort: Auerbach
Termin: , 08:30 - 15:15 Uhr

Preis

Teilnahmegebühr: 370,00 EUR zzgl. 19% MwSt.

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