Schulung Brandschutzhelfer - die braucht jedes Unternehmen! (Vormittagskurs)

Vom vorbeugenden Brandschutz bis zur Brandbekämpfung gemäß ASR

Ausbildung Brandschutzhelfer
Foto: 123rf

Gemäß der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2 Punkt 6.2 (Brandschutzhelfer)) sind Arbeitgeber verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Ziel der Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist der sichere Umgang mit und Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten. Die Weiterbildung zum gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutzhelfer erfolgt nach den Vorgaben der DGUV Information 205-023 und wird ergänzt um praktische Übungen.

Festes Schuhwerk und angepasste Kleidung (lange Hose) sind für die Praxisübungen im Freien erforderlich!

Inhalte

Theoretische Unterweisung
Praxiseinweisung
Diskussion zu Praxisproblemen

Details

Umfang: Teilzeit, 4 Kurseinheiten à 45 min.
Ihr Dozent: Martin Stenz, Branddirektor a.D., Dipl.-Ing. Sicherheitstechnik - Brand- und Explosionsschutz, Staatsprüfung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst
Inklusivleistungen:
  • Zertifikat gem. ASR A2.2
  • Ausstellung/Eintrag Sicherheitspass

Termin und Ort

Ort: Auerbach
Termin: , 09:00 - 12:00 Uhr

Preis

Teilnahmegebühr: 175,00 EUR zzgl. 19% MwSt.

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