Schulung Brandschutzhelfer - die braucht jedes Unternehmen! (Vormittagskurs)
Vom vorbeugenden Brandschutz bis zur Brandbekämpfung gemäß ASR
Gemäß der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2 Punkt 6.2 (Brandschutzhelfer)) sind Arbeitgeber verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer
zu benennen. Ziel der Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist der sichere Umgang mit und Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten. Die Weiterbildung zum gesetzlich
vorgeschriebenen Brandschutzhelfer erfolgt nach den Vorgaben der DGUV Information 205-023 und wird ergänzt um praktische Übungen.
Festes Schuhwerk und angepasste Kleidung (lange Hose) sind für die Praxisübungen im Freien erforderlich!
Inhalte
Theoretische Unterweisung
Praxiseinweisung
Diskussion zu Praxisproblemen
Details
Umfang: | Teilzeit, 4 Kurseinheiten à 45 min. |
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Ihr Dozent: | Martin Stenz, Branddirektor a.D., Dipl.-Ing. Sicherheitstechnik - Brand- und Explosionsschutz, Staatsprüfung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst |
Inklusivleistungen: |
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Termin und Ort
Ort: | Stauffenbergstraße 19, Auerbach |
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Termin: | , 09:00 - 12:00 Uhr |
Preis
Teilnahmegebühr: | 175,00 EUR zzgl. 19% MwSt. |
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Anfrage
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