Schulung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)

Ausbildung gemäß der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 (BGV-A3)

Ausbildung Elektrofachkraft
Foto: pixelseidel

Als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) dürfen Sie wiederkehrende Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln und Installationen durchführen, auch wenn Sie kein gelernter Elektriker sind. Gerade in kleineren Betrieben fallen Arbeiten an, die nach der gültigen DGUV Vorschrift 3 auch von Mitarbeiter*innen mit einer Qualifizierung zur Elektrofachkraft ausgeübt werden dürfen. Nicht-Elektriker dürfen damit die Arbeiten durchführen, wenn sie diesen Lehrgang erfolgreich belegt haben, die ursprüngliche Tätigkeit immer wiederkehrend ist und in technischem oder wirtschaftlichem Zusammenhang mit den festgelegten Tätigkeiten steht. Von dieser Weiterbildung profitieren z. B. Möbelmonteure, Heizungs- und Lüftungsmonteure, Wasserversorgungstechniker oder Monteure für Photovoltaikanlagen. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Die festgelegten Tätigkeiten müssen bei Anmeldung, spätestens jedoch vor Lehrgangsbeginn vereinbart und fixiert werden.

Inhalte

Allgemeine elektrotechnische Grundlagen
Betriebsmesstechnik
Lesen von Schaltplänen
Schutzmaßnahmen
Maßnahmen zur Unfallverhütung
Praktische Anwendungen je nach Tätigkeitsanforderung/Einsatzfeld der Teilnehmenden

Details

Umfang: Vollzeit, 80 Kurseinheiten à 45 min.
Inklusivleistungen:
  • Pausenversorgung (Getränke, Snacks, Mittagessen)
  • Zertifikat gem. DGUV-Vorschrift 3
  • Ausstellung/Eintrag Sicherheitspass
  • Lehrbuch

Termin und Ort

Termin: - , 08:30 - 15:15 Uhr
Ort: WITT Schulungszentrum
Stauffenbergstraße 19, Auerbach

Preis

Teilnahmegebühr: 1.700,00 EUR zzgl. 19% MwSt.

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