Schulung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)
Ausbildung gemäß der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 (BGV-A3)

Als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) dürfen Sie wiederkehrende Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln und Installationen durchführen, auch wenn Sie kein gelernter Elektriker sind. Gerade in kleineren Betrieben fallen Arbeiten an, die nach der gültigen DGUV Vorschrift 3 auch
von Mitarbeiter*innen mit einer Qualifizierung zur Elektrofachkraft ausgeübt werden dürfen. Nicht-Elektriker dürfen damit die Arbeiten durchführen, wenn sie diesen Lehrgang erfolgreich belegt haben, die ursprüngliche Tätigkeit immer wiederkehrend ist und in technischem oder wirtschaftlichem
Zusammenhang mit den festgelegten Tätigkeiten steht. Von dieser Weiterbildung profitieren z. B. Möbelmonteure, Heizungs- und Lüftungsmonteure, Wasserversorgungstechniker oder Monteure für Photovoltaikanlagen. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Die festgelegten Tätigkeiten müssen bei Anmeldung, spätestens jedoch vor Lehrgangsbeginn vereinbart und fixiert werden.
Inhalte
Allgemeine elektrotechnische Grundlagen
Betriebsmesstechnik
Lesen von Schaltplänen
Schutzmaßnahmen
Maßnahmen zur Unfallverhütung
Praktische Anwendungen je nach Tätigkeitsanforderung/Einsatzfeld der Teilnehmenden
Details
Umfang: | Vollzeit, 80 Kurseinheiten à 45 min. |
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Inklusivleistungen: |
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Termin und Ort
Termin: | - , 08:30 - 15:15 Uhr |
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Ort: |
WITT Schulungszentrum Stauffenbergstraße 19, Auerbach |
Preis
Teilnahmegebühr: | 1.700,00 EUR zzgl. 19% MwSt. |
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Anfrage
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