Seminar Erstausbildung für Sicherheitsbeauftragte im Betrieb

Ein Grundlagenkurs gem. DGUV Vorschrift 1 § 20 sowie SGB VII § 22

SIBVZ
Foto: 123rf/standrets

Sicherheitsbeauftragte sind von Unternehmerinnen und Unternehmern bestellte Personen, die sie bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren unterstützen. An diesen Schnittstellen arbeiten Sicherheitsbeauftragte zudem eng mit der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten zusammen.
Nach § 22 SGB VII sind Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten zu bestellen. Aufgrund spezifischer Gefährdungssituationen kann der Unfallversicherungsträger auch eine davon abweichende Regelung treffen.
Zielgruppe dieser branchenübergreifenden Erstausbildung sind alle Firmen, die damit die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben erfüllen wollen und sich eine solide, praxisnahe Ausbildung wünschen.

Inhalte

Rechtsgrundlagen
Motivation zu arbeitsschutzgerechtem Verhalten
Organisation des Arbeitsschutzes, Unterweisungen
Stellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
Kommunikation des Sicherheitsbeauftragten
Gefährdungsfaktoren
Gefahrstoffe, SDB und Betriebsanweisungen
Arbeitsplatz und Arbeitsmittel
innerbetriebliche Verkehrswege, Logistik
Gefährdungsermittlung, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation
Unfalluntersuchungen, Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Berufskrankheiten
Maßnahmen der Ersten Hilfe
Maßnahmen zum Brandschutz im Betrieb, Umgang mit Feuerlöscher
Praxisbeispiele, Gruppenarbeit

Details

Umfang: Vollzeit, 16 Kurseinheiten à 45 min.
Ihr Dozent: Uwe Krys, Sicherheitsingenieur
Inklusivleistungen:
  • Pausenversorgung (Getränke, Snacks, Mittagessen)
  • Ausstellung/Eintrag Sicherheitspass
  • Zertifikat gem. DGUV Vorschrift 1 § 20 (für Sicherheitsbeauftragte)

Termin und Ort

Ort: WITT Schulungszentrum
Stauffenbergstraße 19, Auerbach
Termin: - , 08:30 - 15:15 Uhr

Preis

Teilnahmegebühr: 650,00 EUR zzgl. 19% MwSt.

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