Schulung Jahresunterweisung für Gabelstaplerfahrer, Kranführer und Hubarbeitsbühnenbediener
Wählen Sie Ihre Bausteine zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen!
Für alle Personen, die im Besitz eines gültigen Fahrausweises für Stapler, Berechtigung zum Führen eines Kranes oder Bedienen einer Hubarbeitsbühne sind, ist die jährliche Unterweisung Pflicht. Denn die Arbeit auf und mit diesen Transportmitteln bzw. Hubgeräten ist nicht ungefährlich. Das zeigen
nicht nur die jährlichen Unfallstatistiken der Berufsgenossenschaften. Unsere Schulung sensibilisiert für die möglichen Gefährdungen und deren Vermeidung und bringt die Teilnehmenden auf den aktuellen Stand der zu beachtenden Vorschriften.
Wählen Sie die für Ihre Beschäftigten relevanten Bausteine. Wir übernehmen dann für Sie die jährliche Unterweisung und unterstützen Sie bei der Erfüllung der Vorgaben gem. DGUV V1 §4 inklusive Ausstellung der erforderlichen Nachweise.
Inhalte
Baustein 1 Jährliche Unterweisung für Gabelstaplerfahrer gem. DGUV Vorschrift 68
Baustein 2 Jährliche Unterweisung für Kranführer gem. DGUV Vorschrift 52
Baustein 3 Jährliche Unterweisung für Hubarbeitsbühnen-Bediener gem. DGUV Vorschrift 208-019
Dauer jeweils ca. 1,5 Stunden mit folgenden Themen:
- bestimmungsgemäßer Einsatz, Betriebsanweisung
- rechtliche Neuerungen und gesetzliche Bestimmungen
- Arbeitssicherheit, Unfälle, Haftung
- aktuelle Themen, Praxiserfahrungen
nach Zeitaufwand:
- praktische Unterweisungen und Übungen an kundeneigener Technik
Gern erstellen wir Ihnen auf Anfrage ein Angebot für eine individuelle Firmenschulung.
Details
Umfang: | Variabel |
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Ihr Dozent: | Jan Kopczynski, ARSI-Q GmbH & Co. KG, Brandschutzbeauftragter, Regalprüfer, Prüfer für Flurförderfahrzeuge, Ausbilder innerbetrieblicher Transport, Erste Hilfe |
Inklusivleistungen: |
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Termin und Ort
Ort: |
Inhouse Inhouse Kunde |
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Termin: | Individuelle Vereinbarung |