Schulung Jahresunterweisung für Gabelstaplerfahrer, Kranführer und Hubarbeitsbühnenbediener

Wählen Sie Ihre Bausteine zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen!

JSTAP
Foto: 123rf

Für alle Personen, die im Besitz eines gültigen Fahrausweises für Stapler, Berechtigung zum Führen eines Kranes oder Bedienen einer Hubarbeitsbühne sind, ist die jährliche Unterweisung Pflicht. Denn die Arbeit auf und mit diesen Transportmitteln bzw. Hubgeräten ist nicht ungefährlich. Das zeigen nicht nur die jährlichen Unfallstatistiken der Berufsgenossenschaften. Unsere Schulung sensibilisiert für die möglichen Gefährdungen und deren Vermeidung und bringt die Teilnehmenden auf den aktuellen Stand der zu beachtenden Vorschriften.
Wählen Sie die für Ihre Beschäftigten relevanten Bausteine. Wir übernehmen dann für Sie die jährliche Unterweisung und unterstützen Sie bei der Erfüllung der Vorgaben gem. DGUV V1 §4 inklusive Ausstellung der erforderlichen Nachweise.

Inhalte

Baustein 1 Jährliche Unterweisung für Gabelstaplerfahrer gem. DGUV Vorschrift 68
Baustein 2 Jährliche Unterweisung für Kranführer gem. DGUV Vorschrift 52
Baustein 3 Jährliche Unterweisung für Hubarbeitsbühnen-Bediener gem. DGUV Vorschrift 208-019

Dauer jeweils ca. 1,5 Stunden mit folgenden Themen:
­ - bestimmungsgemäßer Einsatz, Betriebsanweisung
­ - rechtliche Neuerungen und gesetzliche Bestimmungen
­ - Arbeitssicherheit, Unfälle, Haftung
­ - aktuelle Themen, Praxiserfahrungen

nach Zeitaufwand:
­ - praktische Unterweisungen und Übungen an kundeneigener Technik

Gern erstellen wir Ihnen auf Anfrage ein Angebot für eine individuelle Firmenschulung.

Details

Umfang: Variabel
Ihr Dozent: Jan Kopczynski, ARSI-Q GmbH & Co. KG, Brandschutzbeauftragter, Regalprüfer, Prüfer für Flurförderfahrzeuge, Ausbilder innerbetrieblicher Transport, Erste Hilfe
Inklusivleistungen:
  • Ausstellung/Eintrag Sicherheitspass
  • Zertifikat gemäß DGUV-Vorschrift 68

Termin und Ort

Ort: Inhouse
Inhouse Kunde
Termin: Individuelle Vereinbarung

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