Berufliche Weiterbildung während der Kurzarbeit

Am 01. Januar 2021 ist das sogenannte Beschäftigungssicherungsgesetz (BeschSiG) in Kraft getreten. Es regelt u. a. die Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen bei Weiterbildung während der Kurzarbeit und weitere Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit (§106a SGB III).  Durch das Gesetz soll ein Anreiz geschaffen werden, Phasen der Kurzarbeit stärker für die Qualifizierung der Mitarbeiter zu nutzen.  So können Arbeitgeber auch über 2021 hinaus die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer, die sich während der Kurzarbeit weiterbilden, erstattet bekommen.

Über die Fördervoraussetzungen können Sie sich hier einen Überblick verschaffen:

Förderung über das Beschäftigungssicherungsgesetz

Zu Ihren Förderanträgen berät Sie die zuständige Agentur für Arbeit.

Weitere Informationen und Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung

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