Gesetz verbessert Qualifizierungschancen

Das Wichtigste in Ihrem Unternehmen sind die Mitarbeiter*innen mit ihrem Knowhow, ihrer Kreativität und ihrem Engagement. Diese Kompetenzen bauen auf Qualifikationen und sind der Schlüssel zur Fachkräftesicherung und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Doch diese Qualifikationen müssen ständig weiterentwickelt werden.

Finanzielle Unterstützung hinsichtlich der Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter*innen bietet seit Januar 2019 das Qualifizierungschancengesetz. Nutzen auch Sie dieses Gesetz für die Weiterbildung Ihrer Fachkräfte!

Wichtig für Sie zu wissen: Das bestehende Fördersystem wird kontinuierlich vom Gesetzgeber angepasst und verbessert.

Neu ab 01.10.2020

Erhöhte Förderzuschüsse zu den Weiterbildungskosten und den Zuschüssen zum Arbeitsentgelt bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung bzw. einer tarifvertraglichen Regelung.

Neu ab 01.01.2021

Ermöglichung von Sammelanträgen zur Qualifizierung von Mitarbeiter*innen

  • das Bildungsgutscheinverfahren entfällt in diesem Fall
  • der Arbeitgeber beantragt für seine Beschäftigten die Weiterbildungskosten
  • die Bewilligung und Auszahlung aller Förderleistungen als Gesamtleistung gehen an den Arbeitgeber
  • der Arbeitgeber leitet die Lehrgangskosten an den Bildungsträger weiter
  • die Antragstellung ist ab Januar 2021 online möglich

Informieren Sie sich auf unserer Website über Ihre Fördermöglichkeiten!

Kontakt

Witt Schulungzentrum GmbH E-Mail | Rückruf-Service
| 03744 273-0